In letzter Zeit erreichten uns immer mehr E-Mail- und Telefonanfragen von besorgten Kunden: Ihnen sei auf Auktionen, in öffentlichen Onlineforen und auf verschiedenen Websites sehr günstige FileMaker-Software angeboten worden und sie wüssten gerne, was es damit auf sich hätte. Viele Anrufer waren in großer Versuchung, FileMaker-Software in einem Online-Shop zu einem ungewöhnlich günstigen Preis – teilweise für umgerechnet lediglich 49 US Dollar pro Produkt – zu erwerben. Glücklicherweise haben die Kunden vor dem Kauf die Legalität dieses Angebots in Frage gestellt und auf das vermeintliche Schnäppchen verzichtet. Denn obwohl der äußerst niedrige Preis sicherlich sehr verlockend ist, sind die Risiken beim Kauf und dem Einsatz derartiger, fast immer illegaler Software enorm hoch und übersteigen im Endeffekt den tatsächlichen Preis des legalen Produkts um ein Vielfaches. Gehen Sie auf Nummer sicher: Erwerben Sie Ihre FileMaker-Software ausschließlich von autorisierten Fachhändlern, Handelsketten oder direkt von FileMaker, Inc. oder einer unserer nationalen Niederlassungen, denn Sie erhalten dort legale Produkte. Bei allen anderen Erwerbsquellen sollten Sie genau prüfen, ob es sich bei der angeboten FileMaker-Software auch tatsächlich um eine legale Version handelt. Neueste Schätzungen gehen davon aus, dass bis zu 90 Prozent der auf Auktionshäusern wie beispielsweise eBay angebotenen Softwareprodukte entweder illegale Raubkopien oder Graumarkt-Importe sind.
Im Allgemeinen werden auf Internet-Auktionen und in Online-Shops durchaus auch legale Produkte angeboten. Es passiert aber immer wieder, dass FileMaker-Kunden illegale Software oder Raubkopien von skrupellosen Online-Verkäufern erwerben, die sie vorsätzlich betrügen und sie im Glauben lassen, dass sie legale Software erhalten. Auf dieser Site haben wir viele wertvolle Informationen zum Thema Softwarepiraterie für Sie bereitgestellt, mit denen Sie sich vor Raubkopien schützen können. Zudem beschreiben wir, welche Risiken Unternehmen und Endanwendern beim – auch versehentlichen oder unwissentlichen – Erwerb und Einsatz von gefälschten Softwareprodukten drohen.
- Was ist Softwarepiraterie?
- Welche Risiken birgt der Softwarekauf im Internet?
- Warum geht Softwarepiraterie uns alle an?
- Welche Strafen drohen für Softwarepiraterie?
- Welche Arten von Softwarepiraterie gibt es?
- Woran erkennen Sie, ob eine angebotene FileMaker-Software illegal ist?
- Was können Sie tun, wenn Sie unwissentlich gefälschte Software erworben haben?
- Was unternimmt FileMaker gegen Softwarepiraterie?
- Softwarepiraterie geht uns alle an
Was ist Softwarepiraterie?-
Softwarepiraterie ist die nicht autorisierte Vervielfältigung, Verteilung und Nutzung von Software ohne explizite Genehmigung des Softwareherstellers beziehungsweise des Urheberrecht-Inhabers. Hierzu zählt:
- Der Internet-Download von nicht lizenzierten Softwarekopien.
- Kopien für Dritte anzufertigen oder Disketten, CDs oder DVDs an andere Anwender zu verleihen.
- Eine einzige Softwarelizenz auf mehreren Computern zu nutzen.
- Gefälschte Software oder Backup-Kopien weiterzugeben beziehungsweise zu verkaufen.
- Nicht lizenzierte oder gefälschte Software einzusetzen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Anwender niemals die Software selbst oder Besitzrechte daran erwerben, sondern immer nur eine Nutzungslizenz, die vom Inhaber des Urheberrechts entsprechend der End-User-Lizenzvereinbarung (oder auch End-User License Agreement, EULA, genannt) vergeben wird. Die EULA regelt und definiert die Softwarenutzung durch die Anwender. Die Software bleibt immer Eigentum der jeweiligen Entwickler, die auch ausschließlich darüber entscheiden, ob und wie ihre Software kopiert und verteilt werden darf.

Welche Risiken birgt der Softwarekauf im Internet?
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Wenn Sie Software auf Internet-Auktionen ersteigern oder in Online-Shops erwerben, die Ihnen nicht bekannt sind, gehen Sie folgende Risiken ein:
- Die Software funktioniert nicht einwandfrei oder die Installation schlägt fehl.
- Der Hersteller leistet keinerlei Support, Upgrades sind nicht möglich, Sie erhalten keine technischen Dokumentationen, Trainings und Bug Fixes.
- Die gesetzlich vorgesehene Garantie entfällt.
- Eventuell enthält die Raubkopie einen Virus, der wertvolle Daten auf Ihrem Rechner zerstört.
- Sie erwerben möglicherweise eine veraltete Version, eine Beta-(Test-)Version oder eine nicht funktionierende Demoversion der Software.
- Sie nehmen eine hohe Geld- oder Gefängnisstrafe wegen Urheberrechtverletzungen in Kauf.
- Persönlicher Imageverlust in der Öffentlichkeit und gegenüber Freunden und Bekannten, Unternehmen drohen empfindliche Umsatzeinbußen durch negative Schlagzeilen.
- Geldverlust ohne adäquate Schadenersatzzahlung.
- Sie setzen sich einer erhöhten Gefahr durch Kreditkartenbetrüger aus, denn in vielen Fällen nutzen Softwarebetrüger auch gleichzeitig die Gelegenheit zum Kreditkartenbetrug.

Warum geht Softwarepiraterie uns alle an?
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Softwarepiraterie schädigt nicht nur Softwarehersteller, die negativen Auswirkungen bekommen auch Unternehmen, Endkunden und die Volkswirtschaft zu spüren. Schätzungen der Software and Information Industry Association (SIIA) und der Business Software Alliance (BSA) zufolge ist weltweit 35 Prozent der in Unternehmen installierten Software illegal, in den USA sind 22 Prozent nicht lizenzierte Raubkopien im Einsatz. Durch Softwarediebstahl gehen Arbeitsplätze, Gehälter und Steuereinnahmen verloren; nach einer BSA/IDC Piracy Studie aus dem Jahr 2004 entstehen in den USA Verluste in Höhe von 7,2 Milliarden, weltweit von 28,8 Milliarden US Dollar.

Welche Strafen drohen für Softwarepiraterie?
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- Schadenersatzzahlungen an den Inhaber des Urheberrechts inklusive Ausgleichszahlungen für den durch illegale Verkäufe entstandenen Umsatzverlust.
- Bundesweite Schadenersatzzahlungen bis zu 150 000 Euro pro Urheberrechtverletzung.
- Softwarepiraterie mit kriminellem Vorsatz wird als Kapitalverbrechen verfolgt. Dabei drohen Geldstrafen von bis zu 250 000 Euro und bis zu fünf Jahre Haft.
Hinweis: Schützen Sie sich und Ihr Unternehmen vor dem Verlust von wertvoller Arbeitszeit und teurem Lehrgeld. Wir empfehlen Ihnen, FileMaker-Produkte ausschließlich direkt bei FileMaker oder einem von uns autorisierten FileMaker-Händler zu erwerben – entweder online oder im Laden vor Ort.

Welche Arten von Softwarepiraterie gibt es?
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Bereits viele Computernutzer sind Softwarepiraten in die Falle gegangen, ohne dass sie sich darüber bewusst waren, illegal zu handeln. Derartige unliebsame Überraschungen können Sie jedoch relativ leicht vermeiden,. Im Folgenden haben wir 10 verschiedene Formen aufgeführt, wie vorsätzlich oder versehentlich Softwarepiraterie begangen wird:
1. Softlifting
Softlifting ist, wenn ein Anwender eine einzige Softwarelizenz erwirbt, die Software aber auf mehreren Computern einsetzt und nutzt – entgegen den Definitionen der Lizenzvereinbarung. Typische Beispiele hierfür sind Anwendungen, die mit Freunden und Arbeitskollegen „geteilt“ werden; oder Programme, die auf einem Arbeitsplatzrechner und einem Laptop installiert werden, ohne dass dies die Lizenzvereinbarung ausdrücklich erlaubt. In Unternehmen ist diese Art Softwarepiraterie zwar häufig anzutreffen, aber auch schnell zu entdecken.
2. Uneingeschränkter Clientzugriff
Softwarepiraterie durch uneingeschränkte Clientzugriffe entsteht dann, wenn eine Anwendung auf einem Server installiert wird, und alle auf diesen Server zugreifenden Clientrechner des Unternehmensnetzwerks die Anwendung ausführen dürfen, obwohl dies in der Lizenzvereinbarung so nicht vorgesehen ist. Es handelt sich um einen Bruch der Lizenzvereinbarung, wenn das Unternehmen lediglich eine Einzelplatzversion der Anwendung erworben hat, deren Lizenzvereinbarung als so genannte Einzelplatzlizenz („Single License“) die Installation auf lediglich einem einzigen Computer erlaubt. Für den uneingeschränkten Clientzugriff muss ein Unternehmen eine entsprechende Netzwerkzugriffslizenz (Client-Server License) erwerben, die die gleichzeitige, serverbasierende Nutzung einer Software durch mehrere Computer über ein Netzwerk erlaubt. Eine Verletzung der Lizenzvereinbarung ist aber auch bei einer Netzwerkzugriffslizenz möglich, wenn ein Unternehmen nicht die Vorgaben beachtet, die in der Lizenzvereinbarung definiert sind. Wenn dort beispielsweise die Anzahl der gleichzeitig die Software nutzenden Anwender limitiert ist, muss das Unternehmend darauf achten, dass zu keinem Zeitpunkt mehr als die erlaubten Anwender darauf zugreifen. Softwarepiraterie durch uneingeschränkte Clientzugriffe ist derjenigen durch Softlifting sehr ähnlich. In beiden Fällen ist die Zahl der Anwender, die ein bestimmtes Programm nutzen, höher als die in der Lizenzvereinbarung definierte maximale Anwenderzahl. Im Gegensatz zum Softlifting ist Softwarepiraterie durch uneingeschränkte Clientzugriffe jedoch immer an der Installation der Anwendung auf einem Server im Unternehmensnetzwerk und nicht durch die Softwareinstallation auf einem Einzelplatzrechner zu erkennen. Und natürlich auch daran, dass die Clientrechner über das Netzwerk auf den Server zugreifen und die dort gespeicherte Anwendung starten.
3. Software auf Festplatten vorinstallieren (Hard-disk loading)
Bei dieser Art von Softwarepiraterie werden von Einzelpersonen oder Händlern illegale Softwarekopien auf einem Rechner vorinstalliert und zusammen mit der Hardware verkauft. In vielen Fällen nutzen Händler vorinstallierte Software als zusätzlichen Anreiz für den Verkauf bestimmter Computersysteme. Wenn Sie einen Computer mit vorinstallierter Software erwerben oder mieten, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass die vorinstallierte Software im Kauf- oder Mietvertrag detailliert aufgelistet ist und garantiert wird, dass es sich dabei um legale, korrekt lizenzierte Versionen handelt. Wenn sich der Verkäufer dagegen sträubt, Ihnen diese Informationen zu geben und zu garantieren, verzichten Sie lieber auf den Abschluss. Wir helfen Ihnen auf unserer Website gerne bei der Suche nach einem autorisierten Händler.
4. OEM Piraterie/Unbundling
Legale Original-Equipment-Manufacturer-Software (OEM-Software) wird ausschließlich in Verbindung mit einer bestimmten Hardware verkauft und ist daran gekoppelt. Wird diese Software kopiert und getrennt von der jeweiligen Hardware verkauft, wird hierdurch der Vertrag zwischen dem OEM-Verkäufer und dem Softwarehersteller gebrochen. Hinweis: FileMaker vertreibt keine OEM-Software. Wird Ihnen dennoch FileMaker Software als OEM-Version angeboten oder so beschrieben: Greifen Sie nicht zu. Die Software ist garantiert illegal.
5. Die kommerzielle Nutzung nichtkommerzieller Software
Die Verwendung von Schulversionen oder anderer, nicht für die kommerzielle Nutzung erlaubter Softwareversionen verletzt die Lizenzvereinbarungen der jeweiligen Software und ist somit eine weitere Art von Softwarepiraterie. Viele Softwarehersteller vermarkten ihre Produkte als spezielle, nicht kommerzielle Versionen für bestimmte Zielgruppen. Hierzu gehören etwa Schulversionen für Schüler und Studenten, aber auch für Schulen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen. Deren Preis berücksichtigt die besonderen finanziellen Verhältnisse der Zielgruppe und ist im Vergleich zu den kommerziellen Versionen des gleichen Produkts meist deutlich niedriger. Die illegale Anschaffung und Nutzung nichtkommerzieller Software schädigt nicht nur den Softwarehersteller, sondern auch die Bildungseinrichtung, die der ursprüngliche Empfänger der Software war.
6. Fälschungen
Softwarefälschungen sind oft gut nachgemachte und dem Originalprodukt sehr ähnliche illegale Kopien. Durch die meist sehr gute Qualität der Fälschungen entsteht der Eindruck, es würde sich um legale Produkte handeln. Dabei verwenden die Fälscher zum Beispiel auch FileMaker-Logos und Warenzeichen, damit ihre Raubkopien der legalen FileMaker-Software täuschend ähnlich sehen und den Anschein eines legalen Produkts erwecken. Allerdings gibt es immer noch Raubkopierer, die ihre Fälschungen weniger aufwändig produzieren – sie verwenden unbedruckte Disketten oder CDs, versehen diese teilweise sogar nur handschriftlich mit dem Produktnamen und verkaufen sie ohne weitere Produktverpackung in einer CD-Hülle.
7. CD-R-Piraterie
Dabei kopieren Anwender CDs mit Originalsoftware mithilfe von CD-Brennern und verteilen oder vertreiben eine oder mehrere dieser illegalen Kopien an weitere Personen. Obwohl CD-R-Softwarepiraterie und Fälschungen vom Prinzip her sehr ähnlich sind, weisen sie deutliche Unterschiede auf. Während viele Fälschungen schon fast professionell produziert und verbreitet werden, steht bei CD-R-Softwarepiraterie die Qualität der Kopie nicht im Vordergrund. Viele CDs sind per Hand beschriftet, eine Dokumentation liegt in den wenigsten Fällen bei. CD-Brenner sind mittlerweile sehr preisgünstig und gehören daher bei nahezu jedem neu verkauften Computer bereits zur Standardausrüstung. Für die Softwarebranche ist CD-R-Softwarepiraterie eine große Bedrohung, die enorme Schäden verursacht. Hinweis: FileMaker-Software wird von uns immer auf CD-ROMs produziert, niemals auf CD-R-Medien. CD-Rs sind einmal beschreibbare Compact Discs, die typischerweise zum Brennen von Musik oder Filmen verwendet werden. Auf dem inneren Plastikring der CD-Rs ist oft eine Seriennummer eingestanzt.
8. Internet-Piraterie
Immer dann, wenn kommerzielle Software im Internet zum Download und zur Nutzung durch Dritte bereitgestellt wird, handelt es sich um Fälle von Internet-Piraterie. Dies betrifft nicht so genannte Freeware (explizit von dem jeweiligen Softwareentwickler zur kostenfreien Nutzung freigegebene Anwendungen) oder Shareware (explizit vom jeweiligen Softwarenentwickler zur Weitergabe und Nutzung freigegebene Anwendungen, die jedoch erst nach Zahlung einer definierten Gebühr dauerhaft genutzt werden dürfen). Kommerzielle Software ist demnach alle diejenige Software, die weder als Free- noch als Shareware bereitgestellt wird. Unter den Begriff Internet-Piraterie fällt auch die Bereitstellung oder der Vertrieb von gefälschter Software per Internet. Dies gilt auch für Software, die auf Auktions-Seiten, per Instant Messaging (IM), Internet Relay Chat (IRC) oder auf Warez-Seiten angeboten wird. Internet-Piraterie hat in den letzten Jahren explosionsartig zugenommen. Weitere und detailliertere Informationen hierüber finden Sie auf dieser Seite weiter unten.
9. Fabrikmäßig gefälschte Software als unautorisierte Mehrproduktion
Softwarehersteller autorisieren normalerweise CD-Produktionsfirmen, ihre Software zu kopieren und auf Original-CD-ROMs zu brennen. Diese Original-CDs werden dann an vom Softwarehersteller autorisierte Händler geliefert und von diesen offiziell an die Anwender verkauft. Wenn die CD-Produktionsfirmen mehr Original-CDs brennen, als ihnen vom Softwarehersteller erlaubt wurde, und sie diese nicht autorisierte Mehrproduktion selbst vertreiben, handelt es sich um fabrikmäßig gefälschte Software als unautorisierte Mehrproduktion. Das ist übrigens auch dann der Fall, wenn die CD-Produktionsfirma überzählige, nicht an Händler gelieferte Original-CDs auf Weisung des Softwareherstellers vernichten soll, dies aber nicht tut und die Überproduktion entgegen der Absprache auf eigene Rechnung verkauft. Obwohl sich die Mehrzahl der CD-Produktionsfirmen nichts zu schulden kommen lässt und die Produktionsabläufe streng überwacht werden, sind in der Vergangenheit immer wieder solche Fälle von Softwarepiraterie aufgetreten.
10. Vermietung
Die Vermietung oder der Verleih von Software und deren damit verbundene temporäre Nutzung ist – anders als beispielsweise der Verleih von Spielfilmen – verboten.
Diese zehn Arten von Softwarepiraterie schließen sich selten gegenseitig aus, ganz im Gegenteil: oft werden sie von Fälschern kombiniert, um größtmöglichen Profit aus ihrer kriminellen Tätigkeit zu ziehen.

Woran erkennen Sie, ob eine angebotene FileMaker-Software illegal ist?
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Wenn Sie Ihre FileMaker-Software nicht direkt bei uns oder einem unserer autorisierten, vertrauenswürdigen Händler erwerben, empfehlen wir Ihnen, auf die folgenden Warnhinweise zu achten:
„Ein Preis, der zu gut ist, um wahr zu sein.“ Wenn Sie das Angebot eines Online-Anbieters so einschätzen, ist höchste Vorsicht geboten. Vor allem dann, wenn der Preis sehr deutlich unter demjenigen von autorisierten Händlern liegt, sollten Sie genau hinsehen – oft entspricht auch die Verpackung dieser Produkte nicht den offiziellen Verpackungen, die Sie nur über offizielle Vertriebskanäle erhalten. Viele Anwender lassen sich von dem vermeintlichen Schnäppchenpreis zum Kauf verleiten, auf den häufig ein böses Erwachen folgt: Wenn sie nicht das Produkt erhalten, das sie erwarten, und wenn sie, um die Software auch weiterhin rechtmäßig zu nutzen, zusätzlich eine oder mehrere Lizenzen erwerben müssen.
„CD-ROM-Angebote ohne originale Produktverpackung.“ Oft zeigen Online-Anbieter Bilder von kompletten, original in Folie verschweißten Produktverpackungen, weisen aber gleichzeitig darauf hin, dass der Käufer das Produkt lediglich auf CDs erhält. FileMaker-Software wird von uns und von unseren autorisierten Händlern immer auf Original-CDs und in der Original-Verpackung vertrieben, die immer die folgenden Bestandteile enthält:
- FileMaker CD
- FileMaker Handbücher
- 1 Lizenzschlüssel-Karte mit Lizenzschlüsseln und Proof-of-Purchase Coupons
- Serviceverzeichnis mit den Telefonnummern des technischen Support
Klicken Sie auf den jeweiligen Bestandteil, wenn Sie ein Bild davon sehen möchten.
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FileMaker-Software, die Ihnen ohne originale FileMaker-Verpackung und ohne die angeführten Bestandteile angeboten wird, ist sehr wahrscheinlich entweder kein Originalprodukt oder wird Ihnen ohne rechtmäßige Lizenz illegal verkauft.
„Bereits registrierte Software.“ Wenn der Verkäufer die Software mit dem Hinweis „gebraucht“ oder „bereits registriert“ anbietet, muss er vor dem Verkauf die Erlaubnis von FileMaker nachweisen, dass er die Lizenz bei einem Verkauf auf einen neuen Anwender übertragen darf. Ein Verkauf ohne diese Einwilligung von FileMaker ist grundsätzlich nicht erlaubt. Wenn Sie Fragen zu einem bestimmten FileMaker-Produkt haben, das sie auf einer Internet-Auktion oder in einem Online-Shop erworben haben, schreiben Sie uns eine Mail an piracy@FileMaker.com. Wir werden Ihnen umgehend weiterhelfen.
„Software mit eingeschränkten Nutzungsrechten.“ Dies betrifft FileMaker-Software, die als Schulversion, als „not-for-resale“ (NFR)-Version, als Bestandteil von Software-Bundles oder als Testversion vertrieben und/oder verteilt wird. Sie darf nur von Anwendern erworben werden, die sich durch einen entsprechenden Nachweis qualifizieren. Der Weiterverkauf dieser FileMaker-Software ist grundsätzlich nicht erlaubt. Der Verkauf dieser FileMaker-Produkte bei Auktionen auf so genannten „Discount Software-Sites“ oder anderen Sites verletzt möglicherweise die EULA und ist in vielen Ländern per Gesetz verboten.
„Anonyme Verkäufer.“ Vermeiden Sie den Kauf von Anbietern oder Händlern, die ihre Identität verschleiern oder den Namen ihrer Person oder ihres Unternehmens nicht veröffentlichen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Verkäufer keine weiteren Adressangaben macht wie etwa über die Straße und Hausnummer oder seine Telefonnummer nicht nennt.
„Verkauf ohne Rücknahme/Garantie.“ Achten Sie darauf, dass der Online-Verkäufer ausdrücklich eine mögliche Rückgabe der verkauften Produkte akzeptiert und mindestens die gesetzlichen Garantiebestimmungen einhält.
„Multi-License Packs.“ Einige FileMaker-Produkte werden original von uns als so genannte 5-Pack Lizenzen oder ähnliche Verpackungseinheiten (mit mehreren Lizenzen pro Einheit) vertrieben. Diese Packs dürfen, so wie es in ihren Lizenzvereinbarungen definiert ist, nicht in ihre Bestandteile zerlegt und einzeln weiterverkauft oder genutzt werden.

Was können Sie tun, wenn Sie unwissentlich gefälschte Software erworben haben?
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- Verlangen Sie von Ihrem Verkäufer ein legales Ersatzprodukt.
- Wenn Sie das vermutlich gefälschte Produkt auf einer Online-Auktion erworben haben, nehmen Sie Kontakt zum Betreiber der Auktions-Site auf und beschweren Sie sich schriftlich. Normalerweise reagieren Auktions-Sites sehr schnell auf diese Hinweise und verhindern, dass der Verkäufer künftig weiterhin seine Produkte dort verkauft und damit rechtschaffene Anwender schädigt .
- Schreiben Sie eine Mail an unsere Anti-Piracy-Abteilung, piracy@filemaker.com, oder an jede andere Anti-Piracy-Organisation, in der FileMaker Mitglied ist (weitere Informationen hierüber finden Sie weiter unten).

Was unternimmt FileMaker gegen Softwarepiraterie?
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Wir legen großen Wert auf den bestmöglichen Schutz unseres Urheberrechts, unseres Warenzeichens, unserer Patente und unseres geistigen Eigentums und werden daher mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln gegen jegliche Form von Softwarepiraterie kämpfen. Wir arbeiten hierzu weltweit eng mit der Software & Information Industry Association (SIIA) und Business Software Alliance (BSA) zusammen. Wenn Sie verdächtige FileMaker-Software oder andere -Produkte entdecken, oder eine Site verdächtigen, unsere Software illegal zu vertreiben, wenden Sie sich bitte per Mail an piracy@filemaker.com.
Sie können alternativ den Verdacht auf Softwarepiraterie von FileMaker-Produkten auch an die Business Software Alliance melden, die auf ihrer Website unter www.bsa.org ein Online-Formular hierfür bereitstellt. FileMaker, Inc. ist Mitglied der BSA.
Softwarepiraterie geht uns alle an
Softwarepiraterie ist kriminell und kostet die Softwarebranche pro Jahr viele Milliarden US Dollar. Die Schäden betreffen aber nicht nur die Softwarehersteller, auch ehrliche Anwender und Händler werden geschädigt. Unternehmen und Anwender, die illegale Software einsetzen, erhöhen ihr wirtschaftliches und berufliches Risiko enorm. Sie steigern die Kosten der Computernutzung, setzen die Kompatibilität und damit das nahtlose Miteinander von Anwendungen aufs Spiel, öffnen zerstörerischen Viren den Zugang zu wertvollen und wichtigen Daten, und verzichten auf hilfreichen technischen Support durch den oder die Hersteller.
Weitaus schlimmere Folgen drohen den Softwarefälschern. Immer mehr überführte Softwarepiraten werden weltweit zu hohen Schadenersatzzahlungen und Gefängnisstrafen verurteilt. Softwarepiraterie ist kein Kavaliersdelikt, und es ist auch kein Spiel, das sich für Personen oder Firmen lohnt. Letztendlich zahlen wir alle dabei drauf: Denn je mehr Umsatz durch Softwarepiraterie verloren geht, umso weniger Geld stecken Softwareunternehmen in die Erforschung und Entwicklung neuer Produkte, und mehr und mehr Arbeitsplätze gehen verloren.
